Aufgrund der gesetzlichen Maßgaben der Bayerischen Staatsregierung zur Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Virus müssen alle für die zweite Jahreshälfte 2020 geplanten Veranstaltungen entfallen.
Wenn der uneingeschränkte Veranstaltungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, erfahren Sie zeitgerecht auf dieser Seite.